Ausfallgebühr

AUSFALLGEBÜHR bei Terminversäumnis bzw. Nichtabsage 

( Punkt 5 AGBs)
 
Da es sich zur Zeit leider wieder häuft, verweise ich nochmals auf meine AGBs und hier den Punkt AUSFALLGEBÜHR.
 
Wer nicht innerhalb von 24 Stunden vor Termin absagt, ist verpflichtet, für
 
-Pflege ( ohne waschen + föhnen ) =
90% der Gesamtleistung / je Tier zu zahlen ( Abzug Strom … )
 
-Komplettpflege ( mit waschen + ggf föhnen ) 85 % der Gesamtleistung / je Tier ( Abzug Strom , Wasser … )
 
Selbstverständlich kann immer ein Notfall dazwischen kommen, dennoch besitzen wir alle ein Handy und können schnell absagen. Es läuft dauerhaft ein Band, auf welches gesprochen werden kann,
WhatsApp oder Email sind ebenfalls möglich.
Plötzliche Krankheit ( ausgenommen Krankenhaus ) zählt auch bei mir,
wie in vielen z.B. Physiopraxen,
Arztpraxen, Friseursalons, Nagelstudios … nicht als Notfall.
 
Mein Geschäft wird durch dieses nachlässige Kundenverhalten dauerhaft finanziell beeinträchtigt.
Es ist in den wenigsten Fällen überhaupt möglich einen derart kurzfristigen Ersatz zu finden.
 
Beispiel:
3 Ausfälle : Komplettpflege / Monat mindestens 200 Euro Verdiensteinbuße.
Dies ist leider oft keine Seltenheit.
 
Neue Terminvereinbarungen sind dann nur noch per Vorkasse möglich und nach Erstattung des Ausfalls.
 
Sie akzeptieren diese erstmalig stillschweigend ( mündlich ) bei Terminvereinbarung.
Beim Ausfüllen der Anmeldung im Salon haben Sie dies zum zweiten Mal mit Ihrer Unterschrift bei den AGBs akzeptiert.
 
Ich bitte um Verständnis,
Ihre Franca Vienna von Fell-issimo Tiersalon Nentershausen
06485/352 Terminevereinbarung